Freitag, 30. März 2012

Einspeisevergütung für Photovoltaik für 2012

Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen in 2012

Einspeisevergütung Der Betrag, den der Betreiber des öffentlichen Stromnetzes dem Betreiber der Photovoltaik Anlage für die Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz zahlt, wird Einspeisevergütung genannt. Dabei wird pro Kilowattstunde abgerechnet. Um die Höhe der Einspeisung zu messen, wird im Haus ein Zähler eingebaut.

Bevor die Einspeisevergütung gesetzlich beschlossen wurde, haben Hauseigentümer den Photovoltaikstrom selbst genutzt.
Nur wenn mehr Strom produziert wurde, als Bedarf bestand, wurde der restliche Strom in das öffentliche Netz eingespeist.

Seit Einführung der Einspeisevergütung ist es für den Haus­eigentümer wirtschaftlich sinnvoller, den erzeugten Strom komplett in das Stromnetz einzuspeisen und dann den eigenen Strombedarf auch aus dem Netz zu beziehen.

Aktuelle Vergütungssätze für 2011 und 2012 (Stand 28.10.2011)

 

Inbetriebnahmezeitpunkt 
01.01.2011 bis
31.12.2011
01.01.2012 bis
31.12.2012
     
Einspeisevergütung Aufdachanlagen
(Cent/kWh)
   
< 30 kWp 28,74 24,43
> 30 kWp bis 100 kWp 27,34 23,23
> 100 kWp bis 1000 kWp 25,87 21,98
> 1000 kWp 21,57 18,33
     
Einspeisevergütung Freiflächenanlagen
(Cent/kWh)
   
 auf Konversionsflächen
22,07
18,76
 auf sonstigen Flächen
21,11
17,94
 auf Grünflächen (Ackerland)
-
-
     
Eigenverbrauchsvergütung  (Cent/kWh)
   
     
Anlagen < 30 kWp
Eigenverbrauch Anteil bis 30%
12,36 8,05
 Anlagen < 30 kWp
Eigenverbrauch Anteil über 30%
16,74
12,43
Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp
Eigenverbrauch Anteil bis 30%
10,96
6,85
Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp
Eigenverbrauch Anteil über 30%
15,34 11,23
Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp
Eigenverbrauch Anteil bis 30%
9,49 5,60
Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp 
Eigenverbrauch Anteil über 30%
13,87 9,98

Grundlagen der Photovoltaik Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist Teil des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), welches die Stromerzeu­gung aus erneuerbaren Energien fördert. Der Netzbetreiber ist demnach zur Zahlung dieser Vergü­tung gesetzlich verpflichtet.

Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe und der Art der Photovoltaik Anlage ab, sowie vom Jahr der Inbetriebnahme. Anlagen von bis zu 30 kWp erhalten mehr Vergütung pro Kilowattstunde für die Einspeisung des Stroms in das Netz als größere Anlagen und Freilandanlagen.

Die Einspeisevergütung ist sehr wichtig, da so die Erträge der Photovoltaikanlage erzielt werden und ein höherer Gewinn erwirtschaftet wird. Außerdem wird die Anlage somit zu einer sicheren Geld­anlage, da die Bundesregierung die Einspeisevergütung, die bei Inbetriebnahme der Anlage gilt, dem Betreiber auch für die nächsten 20 Jahre garantiert. So können die Erträge der Photovoltaikanlage sicher ermittelt werden. Mit dem Photovoltaik-Rechner können Sie sich die Einspeisevergütung individuell berechnen lassen.

Die Bundesregierung rechnet allerdings mit jährlich sinkenden Anschaffungskosten bei steigenden Wirkungsgraden für Photovoltaik Anlagen. Daher sieht das Gesetz vor, dass die Einspeisevergütung für neue Anlagen jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz reduziert wird. Dies wird als Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung bezeichnet. In unserem Solar-Blog haben wir aktuelle Diskussionen und Neuigkeiten zur Einspeisevergütung für Sie zusammengetragen.

Wenn Sie eine Photovoltaik Anlage planen, können Sie sich die Einspeisevergütung sowie die Investitionskosten mit dem Photovoltaik-Rechner ausgeben lassen. Zudem finden Sie hier Photovoltaik Fachbetriebe in Ihrer Nähe.

Fachbetriebe für Photovoltaik Anlagen finden

Quelle: http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/einspeisev...

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